7 Steuertipps zum Jahresende 2019

Steuerberatung Sandra Haderer Steuerberaterin Buchhaltung Bilanz Wien Blog

Kurz vor Jahresende erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Steuertipps zum Jahresende 2019.

  1. 1. Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag steht grundsätzlich immer mit 13% zu. Bis € 30.000,– wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Ist der Gewinn über € 30.000,– können diese 13% über Investitionen in Anspruch genommen werden. Diese Investitionen können sein: Büromöbel, Computer, … Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: und zwar können auch bestimmte Wertpapiere und Anleihen angeschafft werden. Alle diese Anschaffungen sind vier Jahre im Betrieb zu behalten.

  1. 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Als 2. Tipp kann ich empfehlen geringwertige Wirtschaftsgüter anzuschaffen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind kleinere Investitionen bis zu einem Wert von € 400,–. Diese Anlagegüter können sofort abgesetzt werden und müssen nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.

Weiters möchte ich noch anmerken: ab 2020 gibt es eine neue Grenze. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich mit 2020 auf € 800,–.

Es ist sinnvoll, Anschaffungen, die zwischen € 400,– und € 800,– liegen, im nächsten Jahr erst anzuschaffen. Werden diese Investitionen erst 2020 getätigt, könnten diese 2020 sofort abgeschrieben werden.

  1. 3. Halbjahres-Abschreibung für Investitionen vor Jahresende

Weiterer Punkt ist: werden größere Investitionen bis Jahresende getätigt – so kann man diese noch mit einer Halbjahres-Abschreibung auf die Nutzungsdauer aufteilen.

  1. 4. Weihnachtsgeschenke und Feiern für Mitarbeiter

Weihnachtsgeschenke sind für Mitarbeiter abzugsfähig – dafür gibt es einen Freibetrag von € 186,–. Jährlich können Mitarbeiter steuerfrei Geschenke bekommen – darin sind alle Geschenke, wie auch Geburtstagsgeschenke, enthalten. Bis zu einem Betrag von € 186,– sind pro Mitarbeiter möglich.

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit Feiern mit Mitarbeitern abzuziehen. Das kann eine Weihnachtsfeier sein, aber auch ein Betriebsausflug. Diese sind pro Mitarbeiter mit € 365,– pro Jahr begrenzt.

  1. 5. Spenden

Weiters sind Spenden abzugsfähig – Wer noch etwas Gutes am Jahresende tun möchte, kann Spenden bis zu 10% des Gewinns absetzen.

  1. 6. Registrierkasse

Zum Schluss möchte ich noch zur Registrierkasse folgendes anmerken: Es ist monatlich ein Monatsbeleg zu erstellen, und am Jahresende ein Jahresbeleg. Am Jahresende ist der Jahresbeleg zu erstellen und bis 15. Februar 2020 an das Finanzamt zu übermitteln. Dies kann über die BelegCheck-App vom Finanzamt erfolgen. Oder, bei manchen Registrierkassen erfolgt dies automatisch.

  1. 7. Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Ein Hinweis noch für Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt bei € 30.000,– Diese Grenze kann einmalig in fünf Jahren überschritten werden, und zwar um 15%. Bei der Grenze handelt es sind um eine Nettogröße.

Eine kleine Vorschau noch auf das nächste Jahr: 2020. 2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf € 35.000,– erhöht.

Das waren einige Tipps, noch kurz vor Jahresende. Bei Fragen können Sie mich sehr gerne kontaktieren.

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