Barzahlungsverbot in der Bauwirtschaft ab 1.1.2016

Steuerberatung Sandra Haderer Steuerberaterin Buchhaltung Bilanz Wien Blog

Zahlung von Bauleistungen nicht mehr in bar 

Werden Bauleistungen, die unter die Auftraggeberhaftung fallen, bar bezahlt und übersteigen diese Zahlungen für die jeweilige Leistung den Betrag von EURO 500,-, stellen diese Zahlungen keine gewinnmindernden Betriebsausgaben mehr dar.

Wer höhere Summen weiterhin mit Bargeld bezahlt, kann diese Ausgaben steuerlich nicht mehr absetzen.

Lohnzahlungen an Mitarbeiter nicht mehr bar

Geldzahlungen von Arbeitslohn an zur Erbringung von Bauleistungen beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht in bar ge- leistet oder entgegengenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein bei einem Kreditinstitut geführtes Girokonto ver- fügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat.

Ein solcher Rechtsanspruch auf ein Konto ist ab 1.1.2016 aufgrund einer EU-Richtlinie für jedermann gegeben.

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